Reinheitsgebot
Von Herzog Wilhelm dem IV. von Bayern im Jahre 1516 erlassen, wonach Bier ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden darf. Gilt als älteste lebensmittelrechtliche Bestimmung der Welt, die heute noch gilt.
Von Herzog Wilhelm dem IV. von Bayern im Jahre 1516 erlassen, wonach Bier ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden darf. Gilt als älteste lebensmittelrechtliche Bestimmung der Welt, die heute noch gilt.
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