Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Verkaufs- und Lieferbedingungen

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Mohrenbrauerei Vertriebs KG

Mohrenbrauerei Vertriebs KG
Dr.-Waibel-Straße 2 
6850 Dornbirn 
Österreich

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Vertragsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) sind Grundlage aller Lieferungen und Leistungen der Mohrenbrauerei Vertriebs KG (im Folgenden kurz „Brauerei“).

1.2 Diese AGB gehen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vor. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bestimmungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn die Brauerei diesen schriftlich zustimmt. Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn die Brauerei in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen oder AGB des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltlos annimmt. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit vorsorglich widersprochen.

1.3 Von diesen AGB abweichende Erklärungen der Außendienst- und sonstigen Mitarbeiter der Brauerei sind nur wirksam, wenn diese geschäftsmäßig schriftlich bestätigt werden. Bei Bestellung oder Annahme der Lieferung oder Leistung der Brauerei gelten die AGB als vereinbart.

2. Angebote, Bestellungen

2.1 Angebote der Brauerei sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich abgegeben werden. Das gleiche gilt für Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden. Mündliche Erklärungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2.2 Sämtliche von der Brauerei an Kunden ausgehändigte Unterlagen/Informationen/Schriftstücke sind geistiges Eigentum der Brauerei und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Brauerei auch nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn der Kunde von einem Angebot keinen Gebrauch macht sowie bei Vertragsauflösung oder jeglicher anderer Auflösung der Geschäftsbeziehung.

2.3 Die Brauerei nimmt Bestellungen/Aufträge des Kunden persönlich, telefonisch, per Email oder mittels Datentransfer entgegen. Die Brauerei behält sich vor, einzelne oder alle Bestellungen nur in schriftlicher oder nur in elektronischer Form entgegenzunehmen. Mit seiner Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB als Vertragsgrundlage auch für zukünftige Bestellungen.

2.4 Festaufträge sind nur wirksam, wenn sie vom Kunden innert der im Festauftrag oder im Email zum Festauftrag genannten Frist schriftlich bestätigt werden. Kommt es bei Festaufträgen zu Warenrückgaben, erhalten die unter Punkt 10. (Kommissionswaren) angeführten Inhalte Wirksamkeit. Kommt es zu Überlassung von Inventar (Mietinventar) gelten die Bestimmungen unter Punkt 4. (Eigentumsvorbehalt) und Punkt 9. (Inventar).

2.5 Aufgrund technisch bedingter Gründe kann es zu leichten Abweichungen der ausgelieferten Ware gegenüber jenen Abbildungen kommen, die sich in Werbematerialien befinden. Die Abbildungen stellen nicht in jenem Fall den Artikel naturgetreu dar, sondern dienen teilweise der Veranschaulichung.

2.6 Lieferungen auf Kommission sind ohne jeweilige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.

3. Lieferung

3.1 Erfüllungsort ist die Betriebsstätte der Brauerei. Teillieferungen sind zulässig.

3.2 Die Brauerei behält sich vor Bestellungen unter einem Nettowarenwert von Euro 300,00 nicht zuzustellen und/oder einen Mindermengenaufschlag für diese Bestellung zu verrechnen. Die Brauerei ist jederzeit berechtigt, den Nettowarenwert pro Bestellung anzupassen.

3.3 Lieferfristen der Brauerei sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht schriftlich ausdrücklich garantiert. Die vom Kunden angegebenen Lieferzeiten und Terminangaben sind verbindlich; sollte daher eine Lieferung aus Gründen, welche in der Sphäre des Kunden liegen, nicht möglich sein, verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung der Kosten eines neuerlichen Zustellversuchs. Die Brauerei haftet nicht für Lieferungsverzögerungen, für die Dritte ursächlich sind.

3.4 Die Brauerei behält sich vor, Zustellrhythmen jederzeit zu ändern und diese nach eigenem Ermessen wöchentlich, 14-tägig, monatlich oder in einem anderen Rhythmus durchzuführen.

3.5 Ist ein Liefertermin nicht besonders festgelegt, so hat die Abnahme der Ware prompt zu erfolgen. Unbeschadet sonstiger Ansprüche ist die Brauerei berechtigt, bei Nichtabnahme innerhalb der vereinbarten Lieferfrist vom Vertrag bezüglich der nichtgelieferten Menge ohne Nachfristsetzung zurückzutreten und durch den Aufwand entstandene (Mehr-)Kosten zu verrechnen.

3.6 Sollte eine Ware nicht verfügbar sein, wird der Kunde schnellstmöglich informiert. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bei Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Brauerei zurückzuführen ist. Im Falle der Überschreitung vereinbarter Lieferfristen ist der Kunde berechtigt, unter schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt von der Bestellung zu erklären, sofern es sich nicht um Produkte handelt, die eigens für den Kunden abgefüllt und/oder etikettiert wurden.

3.7 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich frei Bordsteinkante. Anlieferungen bis in die Betriebsräume des Kunden können vereinbart werden, stellen aber keine Gewähr für zukünftige Lieferungen dar und können von der Brauerei verrechnet werden. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten (siehe Punkt 3.3).

3.8 Sofern eine Zustellung durch die Brauerei vereinbart ist, erfolgt die Lieferung zum vereinbarten Liefertermin mittels Zustellung durch Brauerei-LKW. Der Kunde hat den Zugang und die Erreichbarkeit an der Lieferadresse zu den vereinbarten Zeiten zu gewährleisten. Die Brauerei behält sich die Verrechnung einer Liefergebühr sowie eines Diesel und/oder Kraftstoffzuschusses pro Lieferung vor. Die jederzeitige Verrechnung von Liefer-/Zustellgebühren oder Manipulationsgebühren für Festaufträge oder Zustellungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen sowie an Tagen außerhalb von vereinbarten Zustelltagen behält sich die Brauerei vor. Selbiges gilt für ausschließliche Abholungen von Leergut.

3.9 Für das Ausladen und Einlagern beim Kunden kann eine gesonderte Gebühr verrechnet werden, sofern nicht bei zumutbarem Aufwand angeliefert werden kann.

3.10 Der Kunde hat die Ware bei Eintreffen hinsichtlich des Zustands und der Vollständigkeit zu überprüfen. Er hat die Ware zu übernehmen und die ordnungsgemäße Warenübernahme auf dem Lieferschein durch seine Unterschrift zu bestätigen. Eventuelle Beschädigungen oder Fehlbestände sind vom Kunden ebenfalls auf dem Lieferschein anzuführen und durch seine Unterschrift zu bestätigen.

3.11 Wird vom Kunden entgegen seiner Verpflichtung oder auf dessen vorangehenden Wunsch, etwa aufgrund der Abwesenheit unterschriftsberechtigter Personen, die Lieferung nicht in dieser Weise bestätigt, so gilt die Lieferung wie am Lieferbeleg angegeben als ordnungsgemäß und vollständig ausgeführt, sofern nicht bis 24 Stunden nach der Anlieferung eine anderslautende Information des Kunden bei der Brauerei schriftlich eingeht.

3.12 Gefahrenübergang: Die Gefahr geht auf den Kunden bei Warenübernahme über; bei Annahmeverzug oder Abwesenheit des Kunden geht die Gefahr zum Zeitpunkt der vereinbarten Warenübernahme/Warenabgabe über. Bei Speditionslieferung an Unternehmer geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Von der Brauerei gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenforderungen Eigentum der Brauerei, und zwar auch dann, wenn aus der gesamten Geschäftsverbindung einzelne Forderungen noch nicht voll bezahlt sind. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, soweit die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der Brauerei sichergestellt ist. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist unzulässig. Der Kunde tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf dieser Waren gegen die jeweiligen Käufer bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung der Brauerei an diese ab. Diese Abtretung ist in den Handelsbüchern des Kunden zu verzeichnen und ist dies auf Wunsch der Brauerei nachzuweisen. Die Brauerei ist jederzeit berechtigt, die Vertragspartner des Kunden über diese Forderungsabtretung zu verständigen.

4.2 Jede sonstige rechtsgeschäftliche Verfügung über gelieferte Waren, die nicht Verzehrprodukte sind, ist dem Kunden vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenforderungen untersagt. Sollte die Ware gepfändet, beschlagnahmt oder sonst durch Dritte in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, die Brauerei unverzüglich zu benachrichtigen, Dritte auf deren Eigentum hinzuweisen und die Waren gesondert zu verwahren.

4.3 Der Kunde hat die gelieferten Waren, die nicht Verzehrprodukte sind, für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes ausreichend gegen Feuer, Wasser, Bruch, Diebstahl und sonstige Schäden zu versichern und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

4.4 Bei Nichtzahlung fälliger Forderungen oder bei Eintritt eines vereinbarten Terminsverlustes ist die Brauerei berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren ohne gerichtliche Entscheidung in Verwahrung zu nehmen, freihändig zu verkaufen und aus dem Erlös offene Forderungen der Brauerei zu befriedigen. Dies gilt insbesondere auch, wenn es sich um Waren handelt, die nicht Verzehrprodukte sind und beim Kunden verbaut/eingebaut wurden.

4.5 Dem Kunden zur Verfügung gestelltes Inventar* steht im Eigentum der Brauerei und ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses vollständig und unbeschädigt und gereinigt zurückzustellen. Bei Zuwiderhandeln können Kosten für Instandhaltung und/oder Reinigung von der Brauerei an den Kunden verrechnet werden. Sollte das zurückgegebene Inventar nicht mehr reparierbar sein, werden die Kosten für die Neuanschaffung an den Kunden verrechnet. Ebenfalls ist die Brauerei berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Demontage und Abholung bzw. Entsorgung in Rechnung zu stellen. Dem Kunden überlassene Pfandgebinde oder Paletten stehen im Eigentum der Brauerei und sind fortlaufend an die Brauerei zu retournieren.

4.6 Für die Dauer der Überlassung bis auf Widerruf von Schankanlagen verpflichtet sich der Kunde, damit ausschließlich von der Brauerei gelieferte Getränke auszuschenken. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Brauerei berechtigt, die Geschäftsverbindung fristlos zu beenden. Weiters behält sich die Brauerei die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen vor.

5. Zahlungsbedingungen/Preise

5.1 Preise gelten ab Werk der Brauerei. Ändern sich die Kosten, auf denen die vereinbarten Preise beruhen, kann die Brauerei die Preise jederzeit angemessen anpassen. Der Kunde ist davor rechtzeitig zu verständigen. Die von der Brauerei angenommenen Aufträge und Bestellungen werden zu den am Tage der Auslieferung gültigen Preisen verrechnet.

5.2 In der Vergangenheit gewährte Nachlässe oder Naturalrabatte oder sonstige Rabatte, Rückvergütungen, (Werbe-)Zuschüsse, Freiware oder bisher durchgeführte kostenlose Lieferungen oder gewährte Zahlungsziele begründen keinen Anspruch des Kunden auf deren Gewährung in der Zukunft.

5.3 Sämtliche Preisangaben sind Tagesnettopreise exklusive aller Steuern und exklusive Versandkosten. Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen diese zu Lasten des Kunden. Die Preise für die angebotenen Lieferungen und Leistungen enthalten nicht Kosten, die von Dritten verrechnet werden.

5.4 Rechnungen sind sofort bei jeder Lieferung abzugs- und spesenfrei zur Zahlung fällig. Die Brauerei ist berechtigt, den Kunden an die für den Kundenstamm bekanntgegebene E-Mail-Adresse Rechnungen elektronisch zu versenden.

5.5 Die Brauerei ist berechtigt, die Lieferung bei Unterbleiben einer vereinbarten (Bar)zahlung oder bei sonstigen offenen Forderungen zu verweigern. Zusteller und Außendienstmitarbeiter der Brauerei sind zum Inkasso berechtigt.

5.6 Die Brauerei ist berechtigt, bei jeder einzelnen Belieferung Barzahlung sämtlicher Warenbezüge einschließlich des vorgeschriebenen Gebindepfandes zu verlangen.

5.7 Auch bei vereinbarten Zahlungszielen hat die Brauerei das Recht, die Lieferung nur gegen Barzahlung abzuwickeln, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder der Brauerei Informationen bekannt werden, die auf Zahlungsschwierigkeiten des Kunden schließen lassen. In diesem Fall können gewährte Rabatte, insbesondere Naturalrabatte und/oder Gratislieferungen, auf den aktuell gültigen Listenpreis einbehalten und diese mit den offenen Forderungen gegenverrechnet werden.

5.8 Sämtliche eingehenden Zahlungen werden zuerst auf Kosten und Abgaben insbesondere einer allfälligen Einbringlichmachung, dann auf Zinsen, dann auf Warenschulden und schließlich auf anderen Forderungen der Brauerei gegen den Kunden, bei Bestehen mehrerer Forderungen in der Reihenfolge ihrer Fälligkeit, angerechnet. Entgegenstehende Widmungen des Kunden sind unwirksam. Erfüllungsort für alle Zahlungen des Kunden ist der Sitz der Brauerei in Dornbirn.

5.9 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit allfälligen ihm zustehenden Ansprüchen gegen Forderungen von der Brauerei aufzurechnen oder die Bezahlung der Forderungen der Brauerei wegen eigener Ansprüche zu verweigern. Dies gilt auch für den Fall, dass dem Kunden gegenüber der Brauerei Gewährleistungsansprüche zustehen sollten. Der Kunde ist sohin nicht berechtigt, von der Bestimmung des § 1052 ABGB Gebrauch zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht welcher Art immer an im Eigentum der Brauerei stehenden Waren oder Inventar auszuüben.

5.10 Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung von Verzugszinsen (Konsumenten 4% pa, bei Unternehmern 8% pa über dem Basiszinssatz). Bei Teil- oder Ratenzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn nach erfolgter Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen keine oder unvollständige Zahlung geleistet wird.

5.11 Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, sämtliche der Brauerei dadurch entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich die Brauerei vor.

5.12 Eine nicht erteilte behördliche Bewilligung (z.B. Einfuhrbewilligung) befreit den Kunden gegenüber der Brauerei nicht von seiner Zahlungspflicht.

5.13 Bei Insolvenz des Kunden oder bei Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens über den Kunden mangels Masse ist die Brauerei berechtigt, ihre offenen Forderungen sofort fällig zu stellen, Lieferungen aus noch nicht erfüllten Verträgen zurückzuhalten und nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.

5.14 Mehrere Kunden eines Auftrags haften für alle Verbindlichkeiten aus zwischen den Vertragsteilen geschlossenen Geschäften zur ungeteilten Hand.

6. Umschließungen des Käufers

6.1 Die Brauerei ist nicht verpflichtet, Schankanlagen und sonstige Geräte des Kunden auf deren vorschriftsmäßige Eignung, Fassungsvermögen und Reinheit zu überprüfen. Es ist Sache des Kunden, für die Übernahme der angelieferten Ware die richtigen Verbindungen und Anschlüsse sicherzustellen und gesetzlich vorgegebene Reinigungsintervalle und Funktionsvorschriften einzuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zur Reinigung und Wartung der Schankanlagen und sonstigen Geräte – auch bei Inventar – auf eigene Kosten einzuhalten.

7. Höhere Gewalt und sonstige Ereignisse

7.1 Bei Behinderung durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse (z.B. Pandemie, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Streiks, Betriebsstörungen oder sonstige Verzögerungen in der Beförderung, mangelnde Produkt- und Rohstoffzufuhr, behördliche Preisregelungen und andere Maßnahmen), welche die Lieferung unmöglich machen, erschweren oder verteuern, ist die Brauerei nicht verpflichtet, die Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen Ware bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen. Die Brauerei kann für die Dauer dieser Vorkommnisse die Lieferung nach ihrer Wahl einschränken, einstellen oder von Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt, wenn Ereignisse der vorerwähnten Art zu einer Erhöhung der Erstehungskosten von der Brauerei führen.

8. Gebinde/Pfand

8.1 Zur Wiederverwendung bestimmtes Gebinde* bleibt uneingeschränktes Eigentum der Brauerei oder seiner Vorlieferanten und wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Brauerei ist berechtigt, auf Gebinde Pfand in Höhe der jeweils gültigen Gebindepfandliste zu berechnen. Für nicht zurückerstattetes Gebinde hat der Kunde den Wiederbeschaffungswert unter Anrechnung des bereits bezahlten Pfandes zu ersetzen.

8.2 Das Gebinde ist im sortenreinen, ordentlichen Zustand und schnellstmöglich an die Brauerei zu retournieren. Nicht sortenrein retourniertes Gebinde wird nicht oder nur im Ermessen der Brauerei gutgeschrieben. Gebindepfand wird sofort bei Rechnungsstellung eingehoben und bei sortenreiner und ordentlicher Retournierung durch den Kunden wieder gutgeschrieben.

8.3 Lademittel wie Paletten, Gitterboxen u.ä., die für die Lieferungen verwendet werden, werden von der Brauerei verrechnet. Ein Lademitteltausch muss schriftlich vereinbart werden und die dadurch entstehende Rückführung der Lademittel wird, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, grundsätzlich verrechnet.

9. (Miet)Inventar* Inventar*

9.1 Sofern der Einbau des Inventars erforderlich ist, darf dieses nur von der Brauerei durchgeführt werden. Einbau durch Dritte darf nur nach Vereinbarung mit der Brauerei und von entsprechenden Fachleuten erfolgen. Der Kunde haftet für Schäden, die an dem überlassenen Inventar, den überlassenen Werbeanlagen oder Werbemitteln entstehen, ebenso wie dadurch verursachte Schäden an Dritten.

9.2 Dem Kunden überlassene Kühlschr.nke sind werbewirksam zu platzieren und zu mindestens 80% mit Produkten der Brauerei zu befüllen. Die Befüllung mit Produkten der Brauerei oder Produkten die direkt von der Brauerei geliefert werden, muss vom Kunden sichergestellt werden. Für Beschädigungen haftet der Kunde.

9.3 Das Inventar ist Eigentum der Brauerei und kann durch Inventarschilder mit entsprechenden von der Brauerei vergebenen Inventarnummern gekennzeichnet sein. Diese Schilder dürfen vom Kunden nicht abgelöst werden.

9.4 Auf Wunsch der Brauerei hat der Kunde neben den Lieferscheinen eine entsprechende gesonderte Inventarvereinbarung zu unterzeichnen, welche die Details über Nutzung, Reparatur und Wartung usw. regelt.

9.5 Schankanlagen und die zum Ausschank der Getränke erforderlichen Leitungen müssen vom Kunden gemäß seiner gesetzlichen Verpflichtung in regelmäßigen Abständen gereinigt werden. Der Kunde beauftragt die Brauerei, diese Reinigungen gegen Verrechnung der dadurch anfallenden Kosten durchzuführen. Die sonst notwendige tägliche/wöchentliche Reinigung ist vom Kunden selbst durchzuführen. Ein Widerruf der Reinigungsbeauftragung muss vom Kunden in schriftlicher Form an die Brauerei erfolgen.

9.6 Die Getränkeanlage darf nur durch Monteure der Brauerei verändert werden. Für die Benutzung der Ausschankanlage für Produkte, die nicht bei der Brauerei bezogen werden, wird eine monatliche Leitungsmiete von der Brauerei gemäß aktueller Preisliste verrechnet. Die nötigen Umstellungsarbeiten dürfen nur durch Monteure der Brauerei erfolgen und werden verrechnet.

9.7 Behördliche Genehmigungen für zur Verfügung gestellte Werbeanlagen (Außenleuchten, Speisekartenkasten uÄ) sind vom Kunden einzuholen. Die Anlage selbst samt allen Anschlüssen ist vom Kunden auf eigene Kosten durch konzessionierte Unternehmen zu installieren. Instandhaltungskosten (Reinigungen, Reparaturen) gehen zu Lasten des Kunden.

9.8 Mit dem Logo der Brauerei gebrandete Gläser oder Ausschankgefäße (Gläser, Tonkrüge, Pitcher uÄ) dürfen nur für Biere der Brauerei verwendet werden. Der Ausschank von Mitbewerberprodukten ist strengstens untersagt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Brauerei zur Verrechnung einer angemessenen Gebühr berechtigt. Darüber hinausgehende Ansprüche der Brauerei bleiben vorbehalten.

9.9 Dem Kunden überlassene Werbemittel der Brauerei sind werbewirksam zu platzieren. Der Kunde hat eine Verwendung im Sinne der Brauerei sicherzustellen und die Werbemittel in ordentlichem und sauberem Zustand zu retournieren.

9.10 Der Kunde hat das überlassene Inventar auf seine Kosten zu warten, in betriebsfähigem Zustand zu erhalten, sowie in üblicher Art und Weise zu verwenden und zu versichern (Haftpflicht, Feuer und Einbruch-Diebstahl). Sämtliche Rechte aus der Versicherung des Inventars sowie seine Ersatzansprüche wegen Beschädigung des Inventars sind zur Abdeckung der Nachteile der Brauerei an diese abzutreten.

9.11 Der Kunde trägt die Kosten für Reparaturen und Instandhaltung des Inventars und hat für den Fall der Unbrauchbarkeit die ordnungsgemäße Entsorgung auf seine Kosten zu übernehmen. Über Reparaturen und Unbrauchbarkeit entscheidet ausschließlich die Brauerei. Ohne vorherige Zustimmung darf der Kunde am Inventar keine das Wesen des Inventars beeinträchtigenden Änderungen vornehmen (siehe auch Punkt Ausschankanlagen). Für den Fall, dass Dritte Rechte am Inventar geltend machen oder Rechte daran zu erwerben suchen, insbesondere im Falle von Exekutionen auf das Inventar, ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum der Brauerei hinzuweisen und diese von solchen Vorgängen sofort zu verständigen.

9.12 Die Zurverfügungstellung des Inventars erfolgt auf jederzeit möglichen Widerruf der Brauerei. Im Falle des Widerrufs ist das Inventar unter Verzicht auf jegliches Zurückbehaltungsrecht unverzüglich zurückzugeben.

9.13 Bei Beendigung der Zusammenarbeit ist sämtliches Inventar in gereinigtem Zustand der Brauerei zurückzustellen. Demontage und Rücktransport werden ausschließlich von der Brauerei durchgeführt oder in Auftrag gegeben und werden dem Kunden verrechnet. Eine notwendige Reinigung, Instandsetzung und Reparatur oder Entsorgung beschädigten Inventars werden von der Brauerei auf Rechnung des Kunden beauftragt. Nicht reparierbares, beschädigtes oder fehlendes Inventar ist unabhängig vom Verschulden des Kunden zum Zeitwert zu ersetzen. Das gleiche gilt, wenn Gegenstände der Brauerei während der Zusammenarbeit zurückgegeben werden.

9.14 Der Kunde hält die Brauerei für jeglichen Anspruch aus der vertragswidrigen oder unsachgemäßen Verwendung des bis auf Widerruf überlassenen Inventars schad- und klaglos.

10. Kommissionsware / Festware/ Festinventar*

10.1 Kommissionsware und Festware müssen von der Brauerei schriftlich zugesagt werden. Bei Kommissionsware/Festware kann die Brauerei darauf bestehen, dass der gesamte oder ein Teil des Warenwert bis zu einem verbindlichen Termin im Voraus zu bezahlen ist. Es wird maximal ein Drittel der ausgelieferten Ware wieder zurückgenommen. Für zurückgenommene Ware kann die Brauerei eine Manipulationsgebühr einfordern. Die Abrechnung erfolgt nach Rückgabe der Ware. Es werden nur komplette, unbeschädigte und saubere Liefereinheiten gutgeschrieben (durchgängige Kühlkette, keine angebrochenen Kisten, nicht verschmutzt, sortenrein, Rückgabe innert vereinbartem Zeitraum von max. 5 Werktagen). Über die Gutschrift der zurückgegebenen Produkte entscheidet ausschließlich die Brauerei nach den brauereiinternen Qualit.tsprüfungen /-kriterien. Nicht gutgeschriebene Ware wird nicht erneut an den Kunden übergeben, bei Mehrweggebinden wir aber das Gebinde gutgeschrieben.

10.02 Der Kunde trägt die Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung, wenn im Zuge von Festaufträgen sogenanntes Mietinventar defekt oder unbrauchbar an die Brauerei retourniert wird. Im Fall der Unbrauchbarkeit kann dem Kunden die Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung verrechnet werden. Über Reparaturen und Unbrauchbarkeit entscheidet ausschließlich die Brauerei. Ohne vorherige Zustimmung darf der Kunde am Mietinventar keine das Wesen des Festinventars beeinträchtigenden Änderungen vornehmen. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Mietinventar geltend ma­chen oder Rechte daran zu erwerben suchen, insbesondere im Falle von Exekutionen auf das Festinventar, ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum der Brauerei hinzuweisen und diese von solchen Vorgängen sofort zu verständigen.

11. Gewährleistung/Reklamation/Umtausch

11.1 Die Brauerei ist nicht verpflichtet, Retourware anzunehmen oder mängelfreie Ware umzutauschen. Dennoch gewährte Retourware und Umtausch mängelfreier Ware begründen keinen Anspruch des Kunden auf zukünftige Rückgabe von Waren oder zukünftigen Umtausch mängelfreier Ware. Bei Retourware ist das Mindesthaltbarkeitsdatum zu berücksichtigen; ist dieses knapp, im Sinne der brauereiinternen Qualitätsstandards oder überschritten, wird dem Kunden bei Rücknahme nur das Pfand, nicht jedoch der Warenwert erstattet.

11.2 Für bei Übergabe mangelhafter Ware leistet die Brauerei nach eigener Wahl Gewähr durch Austausch oder Verbesserung. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrags verlangen.

11.3 Die Reklamation von Getränken wird von der Brauerei oder vom Hersteller auf Qualitätsmängel überprüft. In Streitfällen kann ein von der Brauerei bestimmtes Institut beauftragt werden.

11.4 Jeder weitere Anspruch des Kunden aus mangelhaften Lieferungen wie Schadenersatz, Irrtumsanfechtung etc. ist ausgeschlossen.

11.5 Der Kunde hat bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungs- und sonstigen Ansprüchen jede von der Brauerei erbrachte Lieferung oder Leistung unverzüglich zu untersuchen und hat offene Mängel, insbesondere im Hinblick auf Menge, Qualität, Art sowie hinsichtlich der Verpackung, schriftlich innerhalb von drei Tagen ab Empfang der Ware detailliert zu rügen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Entdeckung bzw. Entdecken schriftlich anzuzeigen. Darüber hinaus werden Reklamationen an den gelieferten Getränken nur bei ordnungsgemäßer Rückwarenabwicklung sämtlicher beanstandeter Einheiten als Mangel anerkannt. Bei Rückwaren ist die Art der Ware und des Reklamationsgrundes genau anzugeben und vom Kunden firmenmäßig zu bestätigen, die Ware ist jederzeit zur Abholung durch die Brauerei bereitzuhalten.

11.6 Wird eine M.ngelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Den Kunden trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

11.7 Die Haftung der Brauerei für Schäden jeglicher Art, welche leicht fahrlässig durch die Brauerei oder deren Personal verursacht werden, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen. Die Brauerei haftet nicht für mittelbare Schäden (die nicht am Leistungsobjekt selbst entstanden sind), für entgangenen Gewinn oder für Schäden, für die aufgrund der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz gewährt wird. Eine allfällige Ersatzpflicht ist zudem auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.8 Für Verbraucher gelten davon abweichende zwingend anzuwendende gesetzliche Haftungs-/ Gewährleistungsregelungen.

12. Datenschutz, Marketing

12.1 Der Kunde erklärt sich im Sinne des Datenschutzgesetzes ausdrücklich damit einverstanden, dass alle mit dem Auftrag oder der Bestellung zusammenhängenden Daten, wie Name, Anschrift, Bonität des Kunden sowie Preise und Konditionen und Liefermerkmale auch unter Zuhilfenahme der Automation speichern und verarbeiten werden. Der Kunde erklärt sich auch damit einverstanden, dass die Brauerei im Falle von Rechtsstreitigkeiten oder im Falle, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, diese Daten auch an einen Rechtsanwalt oder an ein Inkassobüro weitergeben werden. Darüber hinaus erteilt der Kunde bis auf jederzeitigen Widerruf seine Zustimmung zur Weitergabe seiner Anschrift und seiner Bezüge an Vertriebspartner der Brauerei für Auskunfts- und/oder Marketingzwecke.

12.2 Die Brauerei wird für Zwecke der Werbung, Bewerbung und Preisgestaltung von Produkten und Aktionen oder Veranstaltungen den Kunden Informationsmaterial über elektronische Medien (Newsletter) oder im Postversand zusenden. Der Kunde ist jederzeit berechtigt seine Zustimmung für die Verwendung der oben angeführten Daten zum Zwecke der Werbung zu widerrufen bzw. seine Daten korrigieren zu lassen. Ein Schreiben oder ein E-Mail an vermittlung@mohrenbrauerei.at an die Brauerei reicht hierzu vollkommen aus.

12.3 Um die Marktgegebenheiten mit seinen Vorlieferanten bestmöglich besprechen zu können und diese im Sinne der Kunden der Brauerei zu gestalten, können Hektoliter Absatzzahlen mit den Vorlieferanten in einem minimalen und notwendigen Maß ausgetauscht werden. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, so kann er dies 14 Tage nach seiner Erstlieferung beeinspruchen.

12.4 Sollte der Kunde mit einem Vertragspartner (Lieferanten) der Brauerei eine Vereinbarung über eine bestimmte Abnahmemenge haben, darf die Brauerei die notwendigen Daten vom Vertragspartner des Kunden einholen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Kostenvoranschläge, Angebote, Prospekte und Preislisten mit allen Drucksorten und Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Brauerei nicht vervielfältigt oder Dritten insbesondere Konkurrenzunternehmen in irgendeiner Weise ausgehändigt oder zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind diese Unterlagen samt allen Abschriften oder Vervielfältigungen herauszugeben. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus der wenn auch nur fahrlässigen Verletzung einer dieser Verpflichtungen erwachsen.

13.2 Spätere Vertragsänderungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform und der Zustimmung der Vertragspartner. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Unter „schriftlich“ im Sinne dieses Vertrages verstehen die Vertragsparteien neben einer Postsendung auch Mitteilungen per Telefax, per Telegramm oder per Email.

13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart.

13.4 Zahlungs- und Erfüllungsort ist Dornbirn (Vorarlberg). Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Brauerei.

* Begriffe:

Inventar (technische Gegenstände wie z. B. Schank- u. Kühlanlagen, Spülmaschinen, Kühlschränke, Werbemittel wie Transparente, Speisekartenkästen, Außenleuchten, Festgarnituren, Gartenmöbel) ist auf jederzeitigen Widerruf Überlassenes, das im Eigentum der Brauerei ist und bleibt, auch wenn dieses Inventar vor Ort beim Kunden ein- oder verbaut wird.

Mietinventar sind Gegenstände oder Gerätschaften (Getränke- und Ausschankwagen, Kühlanhänger, Partyautos, Barsysteme, Kühl- u. Ausschanktechnik u. -geräte, Festgarnituren, Mietgläser, u.ä.) die über Festaufträge temporär gegen Verrechnung von Gebühren (Miete) ausgeliehen werden können, aber auch im Eigentum der Brauerei sind und bleiben. Während des temporären Zeitraums, in dem der Kunde das Mietinventar verwendet, ist es zu versichern und in diesem Zeitraum entstandene Schäden werden von der Brauerei in Rechnung gestellt. Die Rückgabe hat in einwandfreiem sauberem Zustand zu erfolgen.

Gebinde sind Flaschen, Kisten, Behälter, Fässer, Gasflaschen/-kartuschen u.ä. Gebinde kann sowohl die komplette Packung (gefüllte Flasche, Kiste samt gefüllter Flaschen, befüllter Behälter, befülltes Fass, befüllte Kartusche usw.) als auch nur die leere Verpackung (leere Flasche, leere Kiste, leerer Behälter, leeres Fass, leere Kartusche usw.) meinen.